AGB

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Alle Festlegungen
in den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
gelten für das Gästehaus Reusch

Inhaltsverzeichnis
I. Geltungsbereich
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gästehaus
V. Rücktritt des Gästehauses
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
VII. Haftung des Gästehaus Reusch
VIII. Schlussbestimmungen

I.GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehaues (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,Gastaufnahme-, Gästezimmervertrag.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II.VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Gästehaus Reusch und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaueses beruhen.

III.LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Sonderfall ist dem Kunden eine adäquate Unterbringung in einem unserer Partnerhotels zuzuordnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preis des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Das Gästehaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gästehauses erhöht.
4. Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gästehaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Gästehaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungs- recht ausüben.

IV.RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES GÄSTEHAUSES
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gästehaues zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis 7 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehaus auszulösen. Die gebuchten Leistungen können bis zu diesem Tag kostenlos storniert werden. Bei späteren Stornierungen ist das Gästehaus berechtigt nachfolgende Kosten in Rechnung zu stellen:
– bis 6 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
– bis 3 Tage vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
– ab 2 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung an das Gästehaus Reusch.
3. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Gästehaus bis 7 Tage vor Reisebeginn die genaue Gästezahl mitzuteilen.
5. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gästehaus die vertraglich AGB für den Hotelaufnahmevertrag Seite 4 vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Gästehauses pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.RÜCKTRITT DES GÄSTEHAUSES
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– Das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gästehauses spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass das Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII.HAFTUNG DES GÄSTEHAUSES
1. Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die AGB für den Hotelaufnahmevertrag Seite 6 auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend.
3. Weckaufträge werden vom Gästehaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend.

VIII.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Gästehauses.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.